Gerichtliches Inkassoverfahren

Die letzte Chance auf Erfolg.

Sollte Ihr Schuldner trotz außergerichtlichen Mahnverfahrens und unserem Anwaltservice "Prüfung Strafanzeige" nicht bereit sein, die Forderung auszugleichen, können Sie uns gerne mit dem gerichtlichen Verfahren beauftragen.

Bevor Sie das tun, lautet unsere Empfehlung immer: Führen Sie eine Bonitätsprüfung durch. Nur auf Basis dieser Prüfung können wir Sie ausführlich beraten, ob ein gerichtliches Verfahren gegen Ihren Schuldner sinnvoll ist.

Darüber möchten Sie mehr erfahren? Rufen Sie uns an, oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Wir sind für Sie da!